Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettengesetz adressiert sowohl direkte Menschenrechtsverletzungen, als auch durch Umweltrisiken indirekte verursachte Menschenrechtsverletzungen.
Auf dieser Seite möchten wir daher umfassend über das Gesetz informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, uns zu informieren, falls Sie Verstöße gegen das Gesetz vermuten oder bemerken.
Umfang des Gesetzes
- Ab dem 1. Januar 2023 tritt ein neues Lieferkettengesetz zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten in Kraft.
- Damit wird ein rechtlicher Rahmen zum Schutz von Umwelt, Menschen- und Kinderrechten geschaffen.
- Das Gesetz ist verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern.
- Ab 2024 ist es auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichtend.
- Das Gesetz unterscheidet zwischen direkten Menschenrechtsrisiken und Umweltrisiken, die Menschenrechte beeinträchtigen.
Das Lieferkettengesetz adressiert sowohl direkte Menschenrechtsverletzungen, als auch indirekt durch Umweltrisiken verursachte Menschenrechtsverletzungen.
Menschenrechtsverletzungen
Die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz festgeschriebenen Menschenrechtsverletztungen sind wie folgt ausgewiesen:
- Kinderarbeit & gefährliche Jugendarbeit
- Sklaverei & Zwangsarbeit
- Unangemessene Gesundheits- & Sicherheitsmaßnahmen
- Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit
- Einsatz von privaten Sicherheitskräften, die übermäßige Gewalt anwenden
- Verstoß gegen lokale Mindestlöhne und gerechte Entlohnung
- Diskriminierung gegen Gleichbehandlungsgrundsätze
Menschenrechtsverletzungen durch Umweltrisiken
Neben den direkten Menschenrechtsverletzungen, die weiter oben auf der Seite beschrieben sind, sind im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch sog. Menschenrechtsverletzungen durch Umweltrisiken aufgeführt. Dazu zählen:
- Bodenkontamination
- Wasserverschmutzung
- Luftverschmutzung
- Übermäßiger Wasserverbrauch
- Lärmemission
- Verwendung von Quecksilber und anderer verbotener Substanzen und Chemikalien in Produkten/Prozessen
- Unangemessene Abfallwirtschaft inkl. illegalem Import und Export von gefährlichen Abfallstoffen
Weiterführende Informationen
Ziel, Umfang, Bestandteile und abgeleitete Maßnahmen des sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind komplex. Daher haben wir für Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie daher
- informative Videos zu Lieferketten den zugehörigen gesetzlichen Vorschriften,
- verschiedene PDF-Dokumente mit Hintergrundinformationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,
- Regeln zur Einhaltung des Gesetzes und
- eine Auflistung der wichtigsten Fragen rund um das neue Gesetz.
Im Video des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfahren Sie alles, was Sie über das neue Gesetz wissen müssen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Video erstellt, in dem alle Regeln zur Einhaltung des Gesetzes erläutert.
Die Initiative Lieferkettengesetz hat verschiedene Informationen und Hintergründe zu dem neuen Gesetz aufbereitet.
Höveler Holzmann Consulting hat ein PDF erstellt, in dem die zentralsten Fragen rund um Lieferketten und das neue Gesetz beantwortet werden.
Hinweisgeberportal
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regelungen sowie unseres Code of Conduct haben bei uns bei Viega oberste Priorität.
Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb stellen wir Ihnen mit unserem Hinweisgeberportal eine sichere Möglichkeit zur Verfügung, ein Fehlverhalten anonym an die Verantwortlichen bei Viega zu melden.
Als Fehlverhalten sehen wir sämtliche Gesetzes- oder interne Regelverletzungen an, die von Beschäftigten der Viega Gruppe im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung sowie von Lieferanten der Viega Gruppe begangen wurden. Sie bleiben vollkommen anonym, sofern Sie nicht wünschen, dass Ihr Name übermittelt wird.
Grundsatzerklärungen
Jahresberichte
Kontakt & Beratung
Sie haben Fragen rund um das Thema Lieferketten oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Dann wenden Sie sich jederzeit gerne über das folgende Kontaktformular an unseren Anprechpartner, Herrn Dr. Simon Weihofen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!